Flug verspätet oder gestrichen? So forderst du bis zu 600 Euro

Ein verspäteter oder gestrichener Flug ist ärgerlich, aber in Europa hast du oft Anspruch auf eine Entschädigung. Nicht als Gutschein, sondern als Geld auf dem Konto. Viele Reisende wissen das nicht und lassen es liegen.

Wie viel du bekommen kannst

FlugstreckeEntschädigung pro Person
Bis 1.500 km250 Euro
1.500 bis 3.500 km400 Euro
Mehr als 3.500 km600 Euro

Der Betrag richtet sich nach der Entfernung, nicht nach dem Ticketpreis. Ein Ticket für 40 Euro kann also 250 Euro einbringen.

Wann du Anspruch hast

Die Regelung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, unabhängig von der Fluggesellschaft, und für Flüge, die mit einer europäischen Gesellschaft in der EU landen.

Wann nicht

Bei außergewöhnlichen Umständen muss die Fluggesellschaft nichts zahlen: extremes Wetter, ein Streik der Flugsicherung, ein medizinischer Notfall an Bord, politische Instabilität. Ein Streik des eigenen Personals gilt nach europäischer Rechtsprechung meist nicht als außergewöhnlich — hier besteht oft sehr wohl ein Anspruch, auch wenn die Gesellschaft das Gegenteil behauptet.

Wie lange du Zeit hast

Das ist je nach Land verschieden. In Deutschland gilt in der Regel eine Frist von drei Jahren, in den Niederlanden zwei. Du kannst also auch einen Flug vom letzten Jahr noch geltend machen.

Selbst fordern oder abgeben

Du kannst die Fluggesellschaft jederzeit selbst anschreiben, und das kostet dich nichts. Der Nachteil: Gesellschaften lehnen Forderungen häufig ab oder lassen sie monatelang liegen, und dann musst du selbst dranbleiben.

Ein Fluggasthelfer übernimmt das und arbeitet auf Erfolgsbasis: klappt es nicht, zahlst du nichts; klappt es, behalten sie einen Teil der Entschädigung ein. Du bekommst also weniger, als wenn du es selbst regelst, musst dafür aber nichts tun.

Hinweis

Diese Seite ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Juni 2026 haben sich die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf neue Regeln geeinigt. Die Schwelle von 3 Stunden und die Beträge von 250, 400 und 600 Euro bleiben dabei gleich. Die neuen Regeln müssen noch formell beschlossen werden und gelten voraussichtlich ab 2027. Bis dahin gilt, was oben steht.